header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.
Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.E. (BG)Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Bitte bringen Sie zum Kurs eine Mund-Nase-Schutzmaske mit und setzen Sie sie beim Betreten des Lehrsaales auf. Desinfizieren sie bitte auch Ihre Hände am bereitgestellten Desinfektionsständer.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, speziell auf Kinder ausgerichtet, auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen, max. können wir derzeit 20 Personen in einem Kurs schulen.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse auf Antrag.

Für private Kursteilnehmende müssen wir die Kursgebühr wegen der verschärften Sicherheitsvorschriften und der damit verbundenen Auflagen neu kalkulieren. Sie wird sich vermutlich von derzeit 40,-- auf ca. 55 Euro/Teilnehmer erhöhen. Die Differenz von ca. 15,-- Euro müssen wir auch von Teilnehmenden die über Ihre BG abgerechnet werden, fordern. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Wir werden darüber eine Rechnung an die Einrichtung schicken.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die i.d.R. bei der KUVB/Landesunfallkasse versichert sind, müssen unbedingt rechtzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eine nachträgliche Abrechnung ist dort nicht möglich. Wird der Antrag versäumt, müssen wir der Einrichtung/Dienststelle eine Rechnung schicken.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei privaten Trägern sind i.d.R. bei der BGW versichert. Auch dort ist u.U. auf Antrag eine Kostenübernahme möglich. Einen Link dazu finden Sie auf der Homepage der BGW unter dem Stichwort "Prävention", "Erste Hilfe", "Kostenübernahme". Auch bei der BGW ist keine nachträgliche Abrechnung möglich.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

Kursgebühr

Für diesen Lehrgang wird eine Gebühr von 55,-- Euro/Teilnehmer erhoben.

Wichtig: Können Sie kurzfristig nicht am Kurs teilnehmen, bitten wir unbedingt um eine Stornierung ihrer Teilnahme bis 3 Werktagen vor Kursbeginn. Bei unentschuldigtem Fehlen müssen wir eine Ausfallgebühr von 55,-- € berechnen!

Anmeldung

Erforderlich! Bitte melden Sie sich telefonisch (Kontakt rechts oben) oder direkt online beim BRK in Forchheim an!

Wichtiger Hinweis

Wir behalten uns vor, Kurse auch kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 13 Personen nicht erreicht wird.