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Zum 1. Januar 2014 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft, das die Berufsausbildung im Rettungsdienst komplett neu gestalltet. Der Notfallsanitäter löst den Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ab.
Anders als bei der bisherigen zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten, die vom Schüler größtenteils selbst finanziert werden musste, bei der Berufsausbildung Notfallsanitäter ist der Auszubildende während der gesamten dreijährigen Ausbildung bei seinem Rettungsdienstbetrieb angestellt ist. Die Ausbildung findet in enger Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsfachschule statt, so dass eine Vernetzung von theoretischen und praktischen Inhalten gewährleistet ist.
Aufgaben und Tätigkeitsbereich
Die Aufgaben des Notfallsanitäters und der Notfallsanitäterin bestehen in erster Linie darin, in Notfallsituationen kompetent Hilfe zu leisten und den Patienten auf dem Transport ins Krankenhaus fachgerecht zu betreuen. Meist assistieren sie dabei dem Notarzt, oft genug aber müssen sie auch eigenverantwortlich handeln.
Tätigkeitsprofil
Erfassen der Lage am Einsatzort
Beurteilen des Gesundheitszustandes von verletzten und erkrankten Personen
Durchführung medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung
Angemessener Umgang mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen
Auswahl der geeigneten Zielklinik und fachgerechter Transport
Sachgerechte Übergabe der Patienten an die Klinik
Kommunikation mit anderen Fachdiensten, Institutionen und Behörden
Dokumentation und Mitwirkung bei der Qualitätssicherung
Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Rettungsmitteln
Beachten der Hygienevorschriften
Assistenz bei der ärztlichen Notfallversorgung
Selbstständige Durchführung von ärztlich verordneten Maßnahmen
Patientenorientierte Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Lerninhalte der einzelnen Lehrjahre
Stundenverteilung Wache/Schule/Klinik
Ablauf der Ausbildung
Die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter findet abwechselnd an der Berufsfachschule und an der Lehrrettungswache statt. Dabei werden die in der Schule vermittelten Lerninhalte jeweils im praktischen Einsatz auf der Wache vertieft.
Zusätzlich wird in jedem Schuljahr ein sechswöchiges Praktikum in einer Klinik absolviert, in dem praktische Fähigkeiten ohne die Hektik eines Notfalleinsatzes geübt und vertieft werden.
Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter sind erforderlich:
Mittlere Reife oder
Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer
Gesundheitliche Eignung
Polizeiliches Führungszeugnis
schulische Kooperationspartner für die Notfallsanitäterausbildung
Berufsfachschule für Notfallsanitäter Bayreuth
Berufsfachschule für Notfallsanitäter Nürnberg
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