Wie setzt sich die Kombinationsleistung zusammen?
Sogenannte Kombinationsleistungen setzen sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zusammen. Die Geldleistungshöhe der Kombinationspflege richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und der Höhe der angewendeten Pflegesachleistungen, die diesem entsprechen.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2, stehen Ihnen folgende Leistungen Ihrer Pflegekasse zu, die Sie durch die Kombinationspflege miteinander kombinieren können:
Pflegegeld ist vorgesehen für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder vergleichbar Nahestehende. Die Pflegekasse überweist der pflegebedürftigen Person das Pflegegeld, abhängig vom Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann frei über den Zuschuss der Pflegekasse verfügen. In der Regel reicht er das Geld an die betreuende Person (meist der pflegende Angehörige) weiter. Pflegegeld ist somit eine finanzielle Aufwandsentschädigung für die häusliche Pflegetätigkeit.
Pflegesachleistungen sind vorgesehen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflege oder Nachtpflege. Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege sind Leistungen der Grundpflege. Über die Pflegesachleistungen kann der Pflegebedürftige nicht frei verfügen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Geldleistungen der Pflegekasse, die Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad zustehen.
Pflegegrad | Pflegegeldleistung | Pflegesachleistung |
1 | - | - |
2 | 347€ monatlich | 796€ monatlich |
3 | 599€ monatlich | 1.497€ monatlich |
4 | 800€ monatlich | 1.859€ monatlich |
5 | 990€ monatlich | 2.299€ monatlich |
Erhöhung des Entlastungsbetrags 2025: für alle Pflegegrade von 125€ auf 131€ monatlich.
Erhöhung der Verhinderungspflege 2025: für alle Pflegegrade von 1.612€ auf 1.685€ monatlich.
Stand 01/25