Elterninformation

Elternbeitragszuschuss
Der Freistaat Bayern gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € im Monat. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Weitere Informationen und eine detaillierte Tabelle der aktuellen Kosten gültig bis 31.08.2022 finden Sie hier.
Bayerisches Krippengeld
Seit dem 01.01.2020 haben Familien mit Kindern unter 3 Jahren ebenfalls die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Geschwisterermäßigung
Eine Geschwisterermäßigung wird dann gewährt, wenn mehrere Kinder aus einer Familie in einer Einrichtung gleichzeitig betreut werden und beträgt aktuell 20,00 € für das zweite Kind und 50,00 € für das dritte Kind.
Monatlicher Beitrag (12 Monate jährlich) in Euro | ||
Krippenkinder | Kindergartenkinder | |
> 4-5 Std | 200€ | 100€ |
> 4-5 Std | 240€ | 140€ |
> 5-6 Std | 280€ | 150€ |
> 6-7 Std | 320€ | 160€ |
> 7-8 Std | 360€ | 170€ |
> 8-9 Std | 400€ | 180€ |
> 9-10 Std | 440€ | 190€ |
Spielgeld | 5€ | |
Getränkegeld | 2€ | |
Essen | 3,70€ p.P. | |
Geschwisterrabatt | ab zwei Kindern 20% / ab drei Kindern 30% |